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"Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, Bedarf dazu der Erlaubnis." (§1 des Heilpraktikergesetzes)
Durch das Urteil 3C 26.08 vom Bundesverwaltungsgericht ist es Physiotherapeuten und Podologen erlaubt als sektoraler Heilpraktiker tätig zu sein.
Diese Erlaubnis wird durch den Amtsarzt erteilt.
Dadurch ergeben sich für Sie und Ihre Patienten viele Vorteile, denn nach erfolgreicher Überprüfung können Sie ohne jede ärztliche Verordnung oder Delegierung selbstständig Patienten untersuchen, Diagnosen stellen, behandeln und abrechnen.
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